Zollstempel

Zollfragen – Eindruck des Zollstempels

Eindruck des Sonderstempels in Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

Sonderstempeleindruck in das Feld 12 der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. als "Sichtvermerk der Zollstelle"

Voraussetzung: Ihr Unternehmen ist „Ermächtigter Ausführer“,  mit der Erlaubnis, vorab gestempelte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. verwenden zu dürfen.

Vorteil: der Antrag auf Ausstellung zum Zeitpunkt der Ausfuhr wird unnötig

Wie gehabt: Pflichtfelder müssen unter Beachtung der Anmerkungen vervollständigt werden. Hinweise zum korrekten Ausfüllen stehen auf der Rückseite des Formulars.

Die Bewilligung erfolgt durch das zuständige Hauptzollamt (HZA).
Einzelheiten zum Antrag des Sonderstempels erfahren Sie dort.

 (Zoll.de - Hauptzollämter in Deutschland)

Einverständniserklärung und Druckauftrag

Angebot: Wir erstellen für Sie ein Angebot über die gewünschte Menge Warenverkehrsbescheinigungen A.TR.
Ihre Bestellung: zusammen mit der Erteilung des Auftrags benötigen wir

  • Die Bewilligungsnummer durch das HZA

  • Name, Postleitzahl und Ort des Unternehmens

Muster für das Hauptzollamt  für die Einverständniserklärung: Wir bereiten ein Formular (A.TR.) mit Ihrem Zollstempel vor und schicken es Ihnen zur Vorlage beim Hauptzollamt.

Für die Genehmigung des Eindrucks des Sonderstempels müssen dem Hauptzollamt diese drei Unterlagen vorgelegt und als genehmigt abgezeichnet werden. Wenigstens eines dieser Dokumente benötigen wir nun als PDF-Datei oder in Kopie.

Korrekturabzug: Sie erhalten von uns das für den Druck vorbereitete Formular zur Prüfung und Freigabe als PDF-Datei.

Druckzeitraum: Nach Ihrer Erteilung der Freigabe benötigen wir für den Druck mit Versand ca. 7 Arbeitstage.

Rechnung mit Nummernkreis zur Vorlage beim HZA: Mit unserer Rechnung erhalten Sie den Nummernkreis der verwendeten Formulare.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Bei Fragen zu einem Zollstempeleindruck oder Firmen- und Texteindruck ist

Ihr Ansprechpartner:
Patrick Pfeifer

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EUR 13,00 - EUR 28,00

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