Limited Quantities - Begrenzte Mengen
Durch die Regelung der „begrenzten Mengen“ (ADR/RID) gibt es teilweise eine Befreiung der Transportvorschriften.
Diese teilweise Befreiung kann jedoch nur für Packstücke verwendet werden, die aus einer Innenverpackung (z. B. Flasche,Kartusche) und Außenverpackung (z. B. Karton,Tray) bestehen.
Der Fassungsraum einer Innenverpackung ist je nach Gefahrgut unterschiedlich begrenzt und kann aus dem ADR-Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a entnommen werden. Das Gesamtgewicht des gesamten Versandstückes ist mit 30 kg bzw. 20 kg (Tray mit Dehn- oder Schrumpffolie) begrenzt.
Für bestimmte Gefahrgüter kann diese Befreiung nicht angewendet werden; dies wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass der Fassungsraum der Innenverpackung mit 0 angesetzt wird.
Ihr Ansprechpartner bei uns:
Wolfgang Retzlaff, Tel.: 05151 9893-53
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