Infoboard
Januar 2023
Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Länderbezeichnung „Türkiye“
Die vereinzelten Beanstandungen durch die Türkei bezogen sich auf die Felder 3 und 6, nicht auf die voreingedruckte Länderbezeichnung im Feld 4. Handschriftliche Änderungen/Streichungen im Feld 4 sollen gemäß Hauptzollamt nicht vorgenommen werden. Welche Länderbezeichnung in den Feldern 3 und 6 einzutragen ist, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Zollamt.
Wir als Formularverlag können und dürfen erst nach Beschluss und Veröffentlichung vom Amtsblatt der Europäischen Union reagieren.
Wann dies erfolgen soll ist uns bisher nicht bekannt. Wir werden daher unsere Formulare nicht ändern, der Beschluss aus 2006 ist für uns weiterhin rechtsverbindlich.
Die zunehmenden Engpässe und Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Logistikkapazitäten und Energie waren und sind weiterhin für uns alle unvorhersehbar.
Auch für uns haben die Entwicklungen weitreichende Konsequenzen.
Insbesondere die Energiekosten haben bis heute schon ein unvorstellbares Niveau erreicht und wir können die großen Kostensteigerungen in allen Bereichen nicht mehr vollständig alleine tragen.
Wir werden daher ab sofort bei allen Lieferungen einen Aufschlag von 2% auf die Nettosumme bei allen Produkten (außer Fachbücher) erheben müssen. Der Zuschlag versteht sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
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