Infoboard

Januar 2024

Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

Länderbezeichnung „Türkiye“

Die vereinzelten Beanstandungen durch die Türkei bezogen sich auf die Felder 3 und 6, nicht auf die voreingedruckte Länderbezeichnung im Feld 4. Handschriftliche Änderungen/Streichungen im Feld 4 sollen gemäß Hauptzollamt nicht vorgenommen werden. Welche Länderbezeichnung in den Feldern 3 und 6 einzutragen ist, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Zollamt.

Wir als Formularverlag können und dürfen erst nach Beschluss und Veröffentlichung vom Amtsblatt der Europäischen Union reagieren.

Wann dies erfolgen soll ist uns bisher nicht bekannt. Wir werden daher unsere Formulare nicht ändern, der Beschluss aus 2006 ist für uns weiterhin rechtsverbindlich.

 

 

 








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